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Schlittenhunde, Schlittenhunderennen und Schlittenhundesport Termine


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Starlight
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Beiträge: 733

Beitrag   Verfasst am: 24.08.10 - 20:20 Antworten mit Zitat Nach oben
Titel: Antwort: Verordnung (VO 388/2010 EG Abl L 114/3)

Eine Antwort der Europäischen Kommission auf die schriftliche Anfrage bezüglich der neuen Verorndung Nr. 388/2010 und die negativen Folgen für Schlittenhundesportler liegt uns inzwischen vor.

E-4810/10DE
Antwort von Herrn Dalli
im Namen der Kommission
(15.08.2010)


1. Die Kommission ist sich bewusst, dass ein hohes Risiko besteht, dass die Verbringung von Heimtieren zu Handelszwecken mit betrügerischer Absicht als Verbringung zu anderen als Handelszwecken verschleiert wird. Zu den Hauptzielen der Verordnung (EU) Nr. 388/2010 der Kommission gehört, die Gefahr solcher betrügerischen Verbringungen durch Festlegung der Höchstzahl auf fünf Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen), die zwischen den Mitgliedstaaten entsprechend den Vorschriften zu anderen als Handelszwecken verbracht werden können, zu verringern. Allerdings scheinen erste Erfahrungen in der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 388/2010 darauf hinzudeuten, dass es in bestimmten Sonderfällen zu unnötigen Störungen in anderen als zu Handelszwecken bestimmten Verbringungen dieser Tiere gekommen ist. Dazu gehört auch die Verbringung von Hunden, die an Sportveranstaltungen oder Ausstellungen teilnehmen.

2. Das oben genannte Thema wurde mit Fachleuten aus den Mitgliedstaaten im Rahmen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCOFCAH) am 1. Juli 2010 erörtert. Die Fachleute haben vorgeschlagen, das kürzlich aufgetretene Problem durch einen Abbau des Verwaltungsaufwands in der Durchführung der geltenden Bestimmungen zu lösen. In Übereinstimmung mit den Informationen, die während der SCOFCAH-Sitzung verbreitet wurden, prüft die Kommission nun, wie das Problem am besten anzugehen ist, und stellt sicher, dass ein geeigneter Rechtsrahmen zur Verringerung des Risikos illegaler Verbringungen von Heimtieren vorhanden ist.

3. Die Verordnung (EU) Nr. 388/2010 trat erst am 27. Mai 2010 in Kraft. Es ist noch zu früh, um eine Gesamtbewertung ihrer Auswirkung auf den illegalen Handel mit Tieren vorzunehmen.

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R.R
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Beiträge: 876

Beitrag   Verfasst am: 26.08.10 - 12:55 Antworten mit Zitat Nach oben

Moin, Moin,

schön zu hören, dass man Hoffnung auf eine Normalisierung haben kann.

Ich glaube jedoch, dass diese neue angedachte Regelung nicht ganz so ernst genommen werden sollte und kaum durchzuführen sein wird. Die Praxis wird anders aussehen, zumal wir Sportler mit dem Gesetz im Ursprung nicht gemeint waren.

Also ich meine, ruhig Blut bewahren, die nächsten Jahre werden zeigen, wo es lang geht.

Gruß R.R
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