Im Falle H. hat die Redaktion beim Sportwart der AGSD, Achim Kölzow, nachgefragt.
Ihm liegen zur Zeit auch keine detallierten Informationen über den Stand der Dinge vor. Er habe auch erst durch Dritte von diesem Dopingfall vernommen. Der Fall fiele in die Zuständigkeit der WSA.
Generell geht er nach dem Unschuldsprinzip und steht hinter seinen Sportlern, solange keine Schuld eindeutig nachgewiesen sei. Er verurteile selbstverständlich ebenfalls den Einsatz von Dopingmitteln im Schlittenhundesport.
Anders als beim Fall Diemer, der seine Verfehlung damals unmittelbar zugegeben hatte, und daher den Prozess beschleunigte, habe H. einen Rechtsanwalt eingeschaltet und die Öffnung der B-Probe verweigert.
In wie weit die WSA darauf reagiert und diese Weigerung als Schuldgeständnis ansieht sei ihm nicht bekannt.
Durch dieses Vorgehen werde der Vorgang natürlich verlangsamt.
Die AGSD sei jedoch bestrebt, bis im Juni, ein Ergebnis der WSA zu erhalten.
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